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   OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.1995 - 10 B 11538/95   

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https://dejure.org/1995,4543
OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.1995 - 10 B 11538/95 (https://dejure.org/1995,4543)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.07.1995 - 10 B 11538/95 (https://dejure.org/1995,4543)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Juli 1995 - 10 B 11538/95 (https://dejure.org/1995,4543)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gebot der Bestenauslese; Beförderung der Beamten; Bundesgrenzschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 456
  • DVBl 1996, 525 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.04.1994 - 1 WB 51.93

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - Personalführende Stelle -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.1995 - 10 B 11538/95
    Die dienstlichen Beurteilungen sind damit die wesentliche Grundlage für am Leistungsgrundsatz orientierte Personalentscheidungen des Dienstherrn (st. Rspr., vgl. neuerdings etwa: BVerwG, Beschluß vom 13. April 1994, RiA 1995, S. 135).

    Erst kürzlich hat das Bundesverwaltungsgericht einen Unterschied von 0, 22 bzw. 0,15 als geringfügig angesehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. April 1994, RiA 1995, S. 135 - 136 -) und auch schon früher eine Differenz von 1/3 einer Gesamtnote für nicht ausschlaggebend für eine Beförderungsentscheidung erklärt (BVerwG, Urteil vom 25. August 1988, NJW 1989, S. 538), hingegen eine Differenz um eine volle Notenstufe als entscheidenden Leistungsvorsprung gewertet (BVerwG, Beschluß vom 10. November 19903).

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.1995 - 10 B 11538/95
    Erst kürzlich hat das Bundesverwaltungsgericht einen Unterschied von 0, 22 bzw. 0,15 als geringfügig angesehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. April 1994, RiA 1995, S. 135 - 136 -) und auch schon früher eine Differenz von 1/3 einer Gesamtnote für nicht ausschlaggebend für eine Beförderungsentscheidung erklärt (BVerwG, Urteil vom 25. August 1988, NJW 1989, S. 538), hingegen eine Differenz um eine volle Notenstufe als entscheidenden Leistungsvorsprung gewertet (BVerwG, Beschluß vom 10. November 19903).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 4 S 2224/01

    Auswahlentscheidung - Dauer der Wahrnehmung der höherwertigen Dienstaufgabe

    Dies folgt daraus, dass innerhalb eines von 1 bis 8 Punkten reichenden Bewertungssystems bei einem Unterschied von 1 Punkt nicht mehr von einer im Wesentlichen gleichen Beurteilung der Leistung gesprochen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.1993, a.a.O.; Beschluss vom 14.05.1996, NVwZ-RR 1997, 41; Beschluss des Senats vom 20.03.1995 - 4 S 4/95 -, ESVGH 45, 251; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.07.1995, NVwZ-RR 1996, 456).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2002 - 10 A 11751/01
    Um der Funktion der dienstlichen Beurteilung als wesentliche Grundlage für am Leistungsgrundsatz orientierte, objektive Personalentscheidungen (OVG Rh-Pf, Beschluss vom 6. Juli 1995 - 10 B 11538/95.OVG -, NVwZ-RR 1996, S. 456) gerecht zu werden, ist eine größtmögliche Vergleichbarkeit der erhobenen Daten zu gewährleisten (OVG Rh-Pf, Beschluss vom 24. März 1992 - 2 B 10408/92.OVG -).
  • VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1373/18

    Bewerbung um eine Beförderungsstelle; Anforderungen an einen erfolgreichen

    Dem Grunde nach hat die dienstliche Beurteilung, um ihrer Funktion als wesentliche Grundlage für am Leistungsgrundsatz orientierte, objektive Personalentscheidungen (OVG RP, Beschluss vom 6. Juli 1995 - 10 B 11538/95.OVG -, NVwZ-RR 1996, S. 456) gerecht zu werden, eine größtmögliche (u.a. zeitliche) Vergleichbarkeit der erhobenen Daten zu gewährleisten (vgl. OVG RP, Beschluss vom 24. März 1992 - 2 B 10408/92.OVG -).
  • VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1318/18

    Bewerbung um eine Beförderungsstelle; hier: Antrag nach VwGO § 123

    Dem Grunde nach hat die dienstliche Beurteilung, um ihrer Funktion als wesentliche Grundlage für am Leistungsgrundsatz orientierte, objektive Personalentscheidungen (OVG RP, Beschluss vom 6. Juli 1995 - 10 B 11538/95.OVG -, NVwZ-RR 1996, S. 456) gerecht zu werden, eine größtmögliche (u.a. zeitliche) Vergleichbarkeit der erhobenen Daten zu gewährleisten (vgl. OVG RP, Beschluss vom 24. März 1992 - 2 B 10408/92.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.1999 - 10 B 12149/99
    Dies wird vor allem bei der mathematisierten Bildung von Gesamtnoten deutlich, wenn der Leistungsvorsprung 0, 5 oder mehr der Notenstufe beträgt (vgl. zu einem solchen Fall etwa den Beschluss des Senats vom 6. Juli 1995 - 10 B 11538/95.OVG -, IÖD 1996, S. 28 m.w.N.).
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